Google Analytics und Abmahnung
Nutzt man als Shopbetreiber Google Analytics, um eine genaue Statistik über die Besucher seiner Webseite und weitere essentielle Informationen zu erhalten, riskiert man eine Abmahnung, wenn man die Besucher seiner Seite oder seines Shops nicht nachdrücklich darauf hinweist, dass man Google Analytics verwendet. Mit dieser Analysesoftware kann man die Herkunft der Nutzer seiner Website, deren Verweildauer sowie deren Aktivitäten auf der Seite statistisch erfassen und auswerten. Auch Nutzerprofile lassen sich mit dieser Software erstellen. Wenn auch sehr praktisch, ist das rechtlich nicht unproblematisch.
Um also einer Abmahnung zu entgehen, sollte man an exponierter Stelle auf seiner Webseite, wo genau, dazu gibt Google keinen Hinwies, einen Warnhinweis für seine User angeben, dass man Google Analytics verwendet und so auch personenbezogene Daten wie beispielswiese die IP-Adresse an Dritte also Google weitergibt. Auch nicht unproblematisch ist es, wenn die erhobenen und ausgewerteten Nutzerdaten mit den konkreten Nutzern verknüpft werden. Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist nur innerhalb von relativ engen datenschutzrechtlichen Grenzen zulässig. Die vorgenommene Speicherung von Daten muss den Usern gegenüber genau dargelegt werden in den Datenschutzbestimmungen beispielsweise.
Für diesen Warnhinweis schlägt Google Folgendes vor:
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen.“
(Quelle: GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN §8 Datenschutz)
http://www.google.com/intl/de_ALL/analytics/tos.html